Allgemeine Geschäftsbedingungen
Unsere Nachweis- oder Vermittlungstätigkeit erfolgt aufgrund der uns vom Auftraggeber oder von anderen Auskunftsbefugten erteilten Auskünfte.
Eine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit wir von uns nicht übernommen. Irrtum, Zwischenverkauf und -vermietung bleiben vorbehalten.
Der Maklervertrag mit uns kommt entweder durch schriftliche Vereinbarung oder auch durch die Inanspruchnahme unserer Maklertätigkeit
in Kenntnis und auf der Basis des Ihnen vorliegenden Objekt-Exposés und seiner Bedingungen oder von uns erteilter Auskünfte zustande.
Unsere Nachweis-/Vermittlungstätigkeit, Exposé usw. sind ausschließlich für den adressierten Empfänger bestimmt und vertraulich zu
behandeln. Bei Weitergabe an Dritte, ohne unsere Zustimmung, ist der Empfänger unserer Nachweis-/Vermittlungstätigkeit zur Zahlung
der vereinbarten Provision verpflichtet, wenn der Dritte das Geschäft, ohne mit uns einen Maklervertrag vereinbart zu haben, abschließt. Weitere Schadenersatzansprüche unsererseits bleiben vorbehalten.
Wir sind berechtigt, auch für den anderen Vertragsteil provisionspflichtig tätig zu werden, soweit keine Interessenkollision vorliegt.
Der Provisionsanspruch wird nicht dadurch berührt, dass statt des ursprünglich beabsichtigten Geschäftes ein anderes zustande kommt
(z.B. Kauf statt Miete oder umgekehrt), sofern der wirtschaftliche Erfolg nicht wesentlich von unserem Angebot abweicht.
Die Provision ist verdient und fällig bei Vertragsabschluss in gehöriger Form und ggf. nach Eintritts eventuell darin vereinbarter aufschiebender
Bedingungen oder bei Abschluss eines gleichwertigen Geschäftes, das im Zusammenhang mit der maklerseits geleisteten Maklertätigkeit
steht. Die Erwerbs- bzw. Nutzungsbedingungen sind uns von unserem Vertragspartner mitzuteilen.
Zurückbehaltungsrechte und Aufrechnungen gegenüber der Courtageforderung sind ausgeschlossen, soweit die aufrechenbare Forderung nicht bestritten oder nicht rechtskräftig festgestellt ist.
Ist dem Empfänger das von uns nachgewiesene Objekt bereits bekannt, ist uns dies schriftlich unverzüglich, d.h. spätestens innerhalb von
drei Tagen ab Entgegennahme unseres Nachweises/Exposés mitzuteilen. Erfolgt dies nicht, so hat der Kunde uns im Wege des Schadenersatzes sämtliche Aufwendungen zu ersetzen, die uns dadurch entstanden sind, dass der Kunde uns nicht über die bestehende Vorkenntnis informiert hat.
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Freiburg im Breisgau.
Sollten eine oder mehrere vorstehenden Bestimmungen ungültig sein oder werden, so soll die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen
hiervon nicht berührt sein. Die unwirksame Bestimmung soll zwischen den Parteien durch eine Regelung ersetzt werden, die den
wirtschaftlichen Interessen der Vertragsparteien am nächsten kommt und im Übrigen der vertraglichen Vereinbarung nicht zuwiderläuft.