Selbstauskunft
für Mietinteressenten

Sehr geehrter Mietinteressent,
die nachstehend erbetene Selbstauskunft dient als Auskunft über Ihre persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse. Nur eine ordentlich und vollständig ausgefüllte Selbstauskunft kann von uns berücksichtigt werden. Selbstverständlich werden alle Angaben streng vertraulich behandelt.

    Persönliche Daten Mietinteressent 1:

    Persönliche Daten Mietinteressent 2:

    Bankverbindung:

    Die Bankverbindung wird für die Erstellung des Mietvertrages benötigt.

    Angaben zum Haushalt:

    Gehören zum Haushalt Kinder, sonstige Angehörige, Angestellte, etc.?

    Bitte machen Sie Angaben zu den zum Haushalt gehörenden Kindern, sonstigen Angehörigen, Angestellten, etc.

    Weitere Angaben:

    Datei-Upload:

    Bitte laden Sie nachfolgend von jedem Mietinteressenten eine Ausweiskopie sowie die Gehaltsnachweise der letzten zwei Monate hoch.

    Zustimmungen:

    accepted

    Der/Die Mietinteressent/in/en, bestätigt, die Wohnung besichtigt zu haben, da die eingereichten Unterlagen nur dann berücksichtigt werden können.*

    accepted

    Der/Die Mietinteressent/in/en, versichert, dass die vorstehenden Angaben wahrheitsgemäß gemacht wurden und in den letzten 5 Jahren weder ein Insolvenzverfahren über das Vermögen anhängig war noch eine eidesstattliche Versicherung über seine Vermögensverhältnisse abgegeben wurde oder Haftbefehl zur Erzwingung einer solchen Versicherung ergangen ist oder entsprechende Verfahren derzeit anhängig sind.*

    accepted

    Der/Die Mietinteressent/in/en erklärt sich damit einverstanden, dass die künftige Vermieterin eine Bonitätsauskunft einholt und zu diesem Zweck die persönlichen Daten soweit erforderlich übermittelt. Für den Fall der Einholung einer Bonitätsauskunft verzichtet der/die Mietinteressent/in/en auf eine gesonderte Benachrichtigung.*

    accepted

    Mit Ausfüllen und Zusenden der Selbstauskunft erklärt der/die Mietinteressent/in/en, dass er/sie/es die Wohnung anmieten möchte. Die Bonitätsprüfung ist für den/die Mietinteressenten/in/en grundsätzlich kostenfrei. Sollte sich aber bei der Prüfung herausstellen, dass in der Selbstauskunft falsche Angaben gemacht wurden oder sich der/die Mietinteressent/in/en nach der Einreichung der Unterlagen auf eigenen Wunsch gegen die Wohnung entscheiden, er/sie/es sich dazu verpflichtet an die Vermieterin pro geprüfter Mietpartei eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 100,- € zu bezahlen.*

    accepted

    Mit dem Versand des Kontaktformulars erkläre ich mich damit einverstanden, dass für die Beantwortung meine Daten anhand der Vorgabe des Datenschutzes erfasst und bearbeitet werden, der Schufa-Hinweis zu Mietanträgen und das Informationsblatt nach DSGVO gelesen und akzeptiert wurden.*

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